Rechtsanwältin Angela van Beek Betreuungsrecht

Rechtliche Angelegenheiten betreuter Personen.

Betreuungen werden sowohl von ehrenamtlichen Betreuern als auch von sogenannten Berufsbetreuern übernommen. Mit der Übernahme einer Betreuung wird der Betreuer – gleich ob ehrenamtlich oder Berufsbetreuer – dazu verpflichtet, die vom Gericht bestimmten Angelegenheiten des Betreuten wahrzunehmen.

Dies sind in der Regel:

  • Vermögensangelegenheiten

  • Gesundheitsfürsorge

  • Aufenthaltsbestimmung

  • Behördenangelegenheiten

Menschen unter Betreuung haben den gleichen rechtlichen Beratungsbedarf wie alle anderen auch. Der Unterschied besteht darin, dass nicht der Betreute selbst, sondern der Betreuer diesen Beratungsbedarf erkennen und wahrnehmen muss. Im Rahmen des Betreuungsrechts gibt es hierbei jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise gibt es Fälle, die vorab vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen.

Wir unterstützen Sie, kompetent und rechtssicher!

Unserer Kanzlei verfügen über jahrelange praktische Erfahrung mit allen Bereichen des Betreuungsrechts und kann daher auch sämtliche Rechtsangelegenheiten in Bezug auf den Betreuten umfassend begleiten und durchsetzen.

Wir unterstützen Sie in solch komplexen Angelegenheiten kompetent und rechtssicher.

Datenschutz

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.